SPD und CDU wollen Leerstand erfassen: Mehr Kontrolle statt Lösungen

Leerstandskataster: Koalition aus CDU und SPD setzt auf Kontrolle – AfD auf Eigentum!

SPD und CDU haben am 20. April 2026 beantragt, die Stadt Lohmar solle ein Leerstandskataster für Wohn- und Gewerbeflächen aufbauen. Geplant sind unter anderem eine Meldepflicht nach sechs Monaten Leerstand, die Prüfung einer Zweckentfremdungssatzung nach dem Wohnraumstärkungsgesetz NRW und eine Bewertung durch die Verwaltung binnen sechs Monaten. Begründung der Koalition: Wohnraummangel und langfristige Leerstände.
Die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Laut Zensus 2022 liegt der Gesamtleerstand in Lohmar bei rund 2,1 Prozent (ca. 300 Wohnungen), der marktaktive Leerstand bei etwa 0,7 Prozent (ca. 100 Wohnungen), damit unter dem NRW-Schnitt. Die Verwaltung selbst hält den Aufwand eines Vollkatasters für „kaum rechtfertigbar“.

Unverhältnismäßig und bürokratisch überzogen.

Ein flächendeckendes Kataster mit Meldepflicht, Nachverfolgung und möglicher Satzung bedeutet Personal, Kosten und Dauerüberwachung für ein statistisch kleines Problem. Wer Wohnraum will, muss Bauen und Sanieren erleichtern – nicht Eigentümer katalogisieren.

Grundrechte
Freiheit vor Registerstaat.
Eigentum (Art. 14 GG) ist kein Gnadenakt der Stadt. Es umfasst die Entscheidung, ob, wann und an wen vermietet, saniert, verkauft oder vorübergehend leer gelassen wird. Informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt davor, dass Wohnsituation, Verbrauch und Eigentümerdaten in einer behördlichen Datei zusammengeführt werden.
Ein Leerstandskataster mit Meldepflicht, Nachverfolgung und möglicher Zweckentfremdungssatzung ist kein „Service der Stadt“, sondern ein Eingriff in Grundrechte: Wer nicht liefert, gerät ins Visier.
Die Sozialbindung des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“) rechtfertigt das nicht. Solange Lohmar mit 2,1 % Gesamtleerstand und 0,7 % marktaktivem Leerstand unter dem NRW-Schnitt (3,3 % bzw. 1,4 %) liegt.
Freiheitliche Politik heißt: der Staat greift nur bei konkreter Gefahr ein, nicht vorsorglich, nicht flächendeckend, nicht ideologisch. Die AfD-Fraktion steht für Eigentum, Datenschutz und Selbstbestimmung. SPD und CDU setzen hier auf Kontrolle.

Wie Daten erhoben werden sollen – und woran das erinnert.
Laut Antrag soll die Stadt prüfen, wie der Leerstand erfasst werden kann. In der Debatte taucht zudem die Idee auf, Leerstand über Verbrauchsdaten (etwa Abwasser) zu erkennen. Das wäre keine Stadtentwicklung, sondern ein Eingriff in die Privatsphäre. Wer Wohnungen mit anlasslosen Auswertungen von Versorgungsdaten überwachen will, nähert sich einem Behördenhandeln, das mit einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht vereinbar ist. Die AfD-Fraktion lehnt solche Methoden ab.

Unser Vorschlag: Vermieter schützen, Eigentum selbstbestimmt nutzen.

Kein Leerstandskataster, keine Meldepflicht, keine Zweckentfremdungssatzung mit Zwang.
Eigentum umfasst das Recht, eine Wohnung oder ein Haus auch später selbst zu beziehen oder zu vererben, ohne Begründungs- und Meldepflicht gegenüber der Stadt. Wer vorübergehend nicht vermietet, handelt oft vorausschauend, nicht missbräuchlich.
Die Stadt soll Vermieter nicht mit Datenerfassung drangsalieren. Sinnvoller ist, wo kommunal möglich, Räumung und Vollstreckung zu beschleunigen, insbesondere bei Zahlungsausfall und Mietnomaden. Wer nicht zahlt, darf das Objekt nicht über lange Zeit blockieren. Viele Eigentümer vermieten aus berechtigter Risikoangst nicht.
Eingriffe der Stadt darf es nur geben, bei konkretem Anlass und konkreter Gefahr für Sicherheit und Ordnung, nicht, um Wohnraum ideologisch zu belegen.

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